Beschlussvorlage - VO/1/0672/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. Rehna als Träger der Einrichtungen in Selmsdorf und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand nach Zustimmung des Bürgermeister per Umlaufverfahren statt. Das Protokoll zur Vereinbarung ging am 19.07.2013 beim Amt Schönberger Land ein. Die Unterschrift des Bürgermeisters erfolgte am 30.07.2013. Die Notwendigkeit der Verhandlung war durch die Tariferhöhung zum 01.08.2013 im Personalbereich gegeben.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:


 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platz-

Träger

art

kosten

 

 

 

Krippe

ganztags

771,52

Selmsdorf

Teilzeit

498,48

 

halbtags

361,97

 

 

 

Kiga

ganztags

391,70

Selmsdorf

Teilzeit

270,47

 

halbtags

209,85

 

 

 

Hort

ganztags

270,53

Selmsdorf

Teilzeit

177,84


Die Betriebserlaubnis für die Krippe beträgt 39 Kinder, für den Kindergarten 135 Kinder und für den Hort 108 Kinder.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.08.2013:

 

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA*

Träger

art

 

 

 

50 %

Krippe

ganztags

252,26

Selmsdorf

Teilzeit

171,74

 

halbtags

132,99

 

 

 

Kiga

ganztags

127,85

Selmsdorf

Teilzeit

96,74

 

halbtags

82,93

 

 

 

Hort

ganztags

93,27

Selmsdorf

Teilzeit

65,92


2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

50 %

Krippe

ganztags

252,26

Selmsdorf

Teilzeit

171,74

 

halbtags

132,98

 

 

 

Kiga

ganztags

127,85

Selmsdorf

Teilzeit

96,73

 

halbtags

82,92

 

 

 

Hort

ganztags

93,26

Selmsdorf

Teilzeit

65,92


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach derzeitiger Haushaltlage könnten die Mehrkosten durch das Gesamtbudget gedeckt werden. Sollte sich bis zum Ende des Jahres ein Fehlbedarf abzeichnen, so würden die entsprechenden Gremien per überplanmäßiger Ausgabe informiert werden.

 

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Anlagen

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