Beschlussvorlage - VO/3/0323/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Nach Rücktritt des Gemeindewehrführers und des stellv. Gemeindewehrführers werden dem Kameraden Daniel Selzer die Aufgaben eines Gemeindewehrführers kommissarisch bis zur Wahl eines Gemeindewehrführers durch den Bürgermeister übertragen.

Das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrführer bleibt unberührt.

Nach § 4 der Verordnung über die Laufbahn, die Dienstgrade und Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLauffbDgr

AusbVO M-V) werden den gewählten und bestellten Führungskräfte nach abgeschlossener Ausbildung für Ihre Funktion der Laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Der Kamerad Daniel Selzer erhält den Dienstgrad Hauptbrandmeister (HBM)
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, Kamerad Daniel Selzer für die Zeit bis zur Wahl eines Gemeindewehrführers, die Aufgaben eines Gemeindewehrführers kommissarisch zu übertragen. Kamerad Daniel Selzer erhält eine Aufwandsentschädigung nach Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren FFwEntschVO M-V
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsplan 2013 der Stadt Dassow ist die Aufwandsentschädigung des Gemeindewehrführers eingestellt.


 

 

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