Beschlussvorlage - VO/1/0679/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Gestaltung des Heimat- und Vereinsfestes 2013 sind in den Monaten August und September 2013 durch Bürger bzw. Firmen diverse Spenden eingezahlt worden.
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da die in der beigefügten Anlage aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden zum Heimat- und Vereinsfest 2013 anzunehmen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- keine
 

 

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Anlagen

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