Beschlussvorlage - VO/1/0683/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von diversen Spenden für die Satdt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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22.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Geldspenden:
Firma: Ingenieurbüro Hanft & Kautzky GmbH
Verwendungszweck: Heimat- und Vereinsfest Dassow 2013
Betrag: 100,- €
Firma: LGE Landesgrunderwerb MV
Verwendungszweck: 450-Jahrfeier Rosenhagen
Betrag: 200,- €
Sachspende:
Firma: Bosch Service Lau GmbH & Co.KG
Verwendungszweck: Regionale Schule mit Grundschule Dassow
Artikel: 30 Profi-Cutter für den Kunstunterricht
Wert: 104,24 € (per Rechnung nachgewiesen)
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da die in der beigefügten Anlage aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.
