Beschlussvorlage - VO/1/0683/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Geldspenden:

 

Firma: Ingenieurbüro Hanft & Kautzky GmbH

Verwendungszweck: Heimat- und Vereinsfest Dassow 2013

Betrag: 100,- €

 

Firma: LGE Landesgrunderwerb MV

Verwendungszweck: 450-Jahrfeier Rosenhagen

Betrag: 200,- €

 

 

Sachspende:

 

Firma: Bosch Service Lau GmbH & Co.KG

Verwendungszweck: Regionale Schule mit Grundschule Dassow

Artikel: 30 Profi-Cutter für den Kunstunterricht

Wert: 104,24 € (per Rechnung nachgewiesen)


Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da die in der beigefügten Anlage aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die im Sachverhalt aufgeführten Spenden anzunehmen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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