Beschlussvorlage - VO/6/0008/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beschlussfähigkeit der letzten Sitzung des Aufsichtsrates konnte nur schwerlich erreicht werden. Die Problematik ist nicht das erste Mal aufgetreten, daher haben die anwesenden Aufsichtsratsmitglieder über Möglichkeiten zur Änderung dieses Umstandes beraten. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen den Aufsichtsrat bis zum Ende der Legislaturperiode auf 5 Mitglieder zu reduzieren und zwei Aufsichtsratsmitglieder (Herrn Börge Blanchard und Herrn Hans-Jürgen Schmidt) aus dem Aufsichtsrat abzuberufen.
Im Gesellschaftervertrag der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) ist im § 7,

Abs. 1 geregelt, dass der Aufsichtsrat aus mindestens 3 Mitglieder besteht.

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 21.10.2009 wurden 7 Mitglieder in den Aufsichtsrats entsendet.

Gemäß dem Gesellschaftervertrag der GGD § 7, Abs. 2 beträgt die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder 5 Jahre und ist an die Wahlperiode der Stadtvertretung angelehnt. „Sie beginnt am 01. Kalendertag des vierten Monats nach der Kommunalwahl und endet am letzten Kalendertag des dritten Monats nach der hierauf folgenden Kommunalwahl, frühestens jedoch, nachdem ein neuer Aufsichtsrat gewählt wurde.“ Die nächste Kommunalwahl ist auf den 25.05.2014 festgelegt. Daraus ergibt sich, dass eine komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates nach dem 25.05.2014 bis zum Oktober 2014 erfolgen muss.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Mitglieder, Herrn Börge Blanchard und Herrn Hans- Jürgen Schmidt aus dem Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) abzuberufen.

Die Stadtvertretung Dassow beschließt auf die Entsendung von neuen Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GGD zu verzichten. Die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH werden auf – Fünf -  Aufsichtsratsmitgliedern reduzieren

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:     keine

 

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Anlagen

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