Beschlussvorlage - VO/4/0797/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat auf ihrer Sitzung am 03.07.2003 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen. Im Zuge der Erarbeitung des vorliegenden Vorentwurfes wurde die Lage des Geltungsbereiches konkretisiert. Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss erfolgte u.a. eine Vergrößerung der Fläche nach Westen und eine Reduzierung im Osten.

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 9 mit einer Gesamtgröße von rund 13,9 ha ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des „Gewerbegebietes Kurzstucken“ südlich der Bundesstraße B 104 und südlich des vorhandenen Gewerbestandortes.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist durch den Ausbau des vorhandenen Kreuzungspunktes und die Herstellung einer neuen inneren Erschließungsstraße vorgesehen. Neben Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben werden auch Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im südlichen Bereich des Plangebietes festgesetzt. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünflächen dienen als Abstandsflächen zur Ortslage Lauen bzw. zur Bundesstraße B 104 sowie als Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 sind insbesondere die Belange von Naturschutz und Immissionsschutz zu berücksichtigen.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Vorentwurf zu billigen, damit die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.


 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, des Bebauungsplanes Nr. 9 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kurzstucken“. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs im Amt Schönberger Land durchgeführt werden.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Bauleitverfahrens
 

 

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Anlagen

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