Beschlussvorlage - VO/2/0344/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Finanzierung der treuhänderischen Erschließung des 2. Abschnittes des „Wohngebietes an der Schillerstraße“ ist erneut die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 300.000 € für alle Ansprüche, die der Sparkasse M-NW aus der Bereitstellung des Kontokorrentkredites gegen die stag Stadtbau GmbH zustehen, durch die Stadt Dassow zu erklären. Auch hierzu ist die Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung Dassow vom 14.11.2007 wurde bereits eine Bürgschaft über insgesamt 500.000 € übernommen, die u. a. aus einem Kontokorrentkredit über 300.000 € zur Darlehensnummer 1300079610 besteht. Der durch diese Bürgschaft besicherte Kontokorrentkredit wurde am 26.09.2013 bis zum 30.09.2015 prolongiert.


 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 300.000 € für alle Ansprüche, die der Sparkasse M-NW aus der Bereitstellung des Kontokorrentkredites Nr. 1006010374 gegen die stag Stadtbau GmbH, Schmaler Weg 9, 28844 Weyhe gemäß Kreditvertrag zustehen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erschließung des „Wohngebietes an der Schillerstraße“ bringt eine bedeutende Entwicklung für die Stadt Dassow und ist wirtschaftlich tragfähig ohne den Haushalt 2013 oder die nachfolgenden Haushaltsjahre zu beeinträchtigen.
 

 

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