Beschlussvorlage - VO/4/0815/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Pötenitz
hier: Ergänzung des Abwägungsbeschlusses vom 15. Mai 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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15.10.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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22.10.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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06.11.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 als beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat den Abwägungsbeschluss am 15. Mai 2013 in der Sitzung der Stadtvertretung gefasst.
Im Nachgang zu bereits eingegangenen Stellungnahmen gingen noch Bestätigungen bzw. Ergänzungen von Stellungnahmen auf Nachforderung ein. Um diese in der Abwägung hinreichend zu berücksichtigen, wird der Beschluss über die Ergänzung der Abwägung vom 15. Mai 2013 gefasst.
Es ergeben sich Stellungnahmen von Bürgern und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Bestätigungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden beachtet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.
Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die nachträglich im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Bestätigungen werden zur Kenntnis genommen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
