Beschlussvorlage - VO/2/0343/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Finanzierung der treuhänderischen Erschließung des 2. Erschließungsabschnittes des „Wohngebietes an der Schillerstraße“ ist erneut die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 200.000 € für alle Ansprüche, die der Sparkasse M-NW aus der Bereitstellung des Investitionsdarlehens gegen die stag Stadtbau GmbH zustehen, durch die Stadt Dassow erforderlich. Der Vorgang ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Mit Beschluss vom 14.11.2007 hat die Stadt Dassow bereits u.a. eine Bürgschaft für das Investitionsdarlehen Nr. 6300004927 bei der Sparkasse M-NW zur Finanzierung des 1. Erschließungsabschnittes des „Wohngebietes an der Schillerstraße“ erklärt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde hierzu am 11.12.2007 erteilt.  Laut Auskunft der Sparkasse M-NW vom 17.10.2013, gilt dieses Investitionsdarlehen als getilgt. Eine schriftliche Bestätigung wird der Vorlage beigefügt, mithin reduziert sich die Bürgschaft vom 14.11.2007 um 200.000 €t. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Dassow beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 200.000 € für alle Ansprüche, die der Sparkasse M-NW aus der Bereitstellung des Investitionsdarlehens Nr. 6141028800 gegen die stag Stadtbau GmbH, Schmaler Weg 9, 28844 Weyhe gemäß Darlehensvertrag zustehen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erschließungsmaßnahme bringt eine bedeutende Entwicklung für die Stadt Dassow und ist wirtschaftlich tragfähig ohne den Haushalt 2013 oder die nachfolgenden Haushaltsjahr zu beeinträchtigen.
 

 

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