Beschlussvorlage - VO/4/0829/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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19.11.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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19.11.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.11.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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11.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) und der Begründung inklusive Umweltbericht werden für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB in Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt. Die Erkenntnisse aus den Planungen der Stadt Dassow werden berücksichtigt:
- Landschaftsplan.
- FFH-Verträglichkeitsprüfung.
- Prüfung der Umweltbelange für die einzelnen Teilbereiche.
Aus Sicht der Stadt Dassow liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zu wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen, forstrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Belangen vor. Diese sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit auszulegen. Ebenso sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung der Landschaftsplan und die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Strategische Umweltprüfung, die im Zuge der Aufstellung des Landschaftsplanes erstellt wurde, öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:
- Der Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf der Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinde Pötenitz und Harkensee) und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Dassow wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu wasser-, naturschutz- und forstrechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen Belangen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ebenso sind bereitzuhalten:
- Landschaftsplan.
- FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
- Strategische Umweltprüfung auf der Ebene des Landschaftsplanes.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den nördlichen Teilbereich der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
