Beschlussvorlage - VO/1/0697/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 (TOP 14.2) betreffend Budget Kulturarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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24.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf fasste in seiner Sitzung am 08.10.2013 unter TOP 14.2 den Beschluss, weitere Mittel in Höhe von 10 T€ für die Kulturarbeit bereitzustellen. Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch erhöhte Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erfolgen.
Die Gemeinde Selmsdorf hat zum Haushaltsjahr 2013 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Sie ist gehalten, ihre im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Konsolidierungsbemühungen konsequent fortzusetzen. In der Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.06.2013 ist festgelegt, dass sich die Gemeinde nicht vertraglich zu neuen freiwilligen Leistungen verpflichten darf.
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses Selmsdorf zur Bereitstellung eines Budgets für die Kulturarbeit in Höhe von 10 T€ steht dem entgegen und verstößt gegen geltendes Recht.
Der Leitende Verwaltungsbeamte hat rechtswidrigen Beschlüssen beschließender Ausschüsse gemäß §§ 142 Abs. 4, 33 Abs. 3 KV M-V zu widersprechen. Der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Schönberger Land legte fristgemäß Widerspruch gegen den in Rede stehenden Beschluss vom 08.10.2013 ein. Der schriftliche Widerspruch ist mit einer Begründung versehen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Der Haupt- und Finanzausschuss Selmsdorf muss nunmehr in seiner nächsten Sitzung über den Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten vom 21.10.2013 beraten. Gibt er dem Widerspruch nicht statt, hat die Gemeindevertretung über den Widerspruch zu entscheiden (§ 33 Abs. 3 KV M-V).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Selmsdorf nimmt den Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den unter TOP 14.2 gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 (Budget Kulturarbeit) zur Kenntnis.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss Selmsdorf hat in seiner nächsten Sitzung über den Widerspruch zu beraten sowie über die Zulässigkeit des Widerspruchs zu entscheiden.
3. Es ist zu beachten, dass der Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten vom 21.10.2013 aufschiebende Wirkung hat, d.h. der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses Selmsdorf vom 08.10.2013 zur Bereitstellung von Mitteln für die Kulturarbeit in Höhe von 10 T€ darf nicht umgesetzt werden!
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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