Beschlussvorlage - VO/1/0690/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Nach Erörterung mit dem stellv. Bürgermeister ist für die Gemeinde Selmsdorf ein Grundsatzbeschluss angedacht. Damit werden generell alle Anträge auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule außerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (z.B. Lübeck) abgelehnt und werden nicht mehr in den Ausschüssen bzw. in der Gemeindevertretung behandelt.

Mit dem Übergang in eine weiterführende Schule besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten (freie Schulwahl ab Klassenstufe 5).

Dieser Aufnahmeanspruch besteht ausschließlich im Geltungsbereich des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eine Rechtsgrundlage bzw. eine vertragliche Regelung für eine Beschulung außerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern besteht für die Gemeinde Selmsdorf nicht.

Im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4) besteht ebenfalls der Anspruch auf Beschulung in der örtlich zuständigen Schule. Hier kann der Schulträger aus wichtigem Grund (z.B. ungünstige Verkehrsverhältnisse, die Förderung spezieller Interessen oder soziale Umstände) die Beschulung an einer anderen Schule gestatten. In diesem Fall wären die entsprechenden Schullasten zu zahlen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die Beschulung an örtlich nicht zuständigen Schulen ab der Klassenstufe 5 außerhalb des Landes Mecklenbug-Vorpommern aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen abzulehnen. Die Gemeinde Selmsdorf trägt keine entsprechenden Schullasten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

Loading...