Beschlussvorlage - VO/4/0830/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow für einen Teilbereich des Gewerbegebietes "Holmer Berg 2 - Erweiterung" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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19.11.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.11.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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11.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow verfügt im Bereich des Gewerbegebietes Holmer Berg östlich des Ortsteiles Dassow über einen rechtskräftigen Bebauungsplan inklusive rechtskräftige Änderungen. Maßgeblich ist für den Bereich zwischen Gewerbestraße und Werkstraße die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow zu Grunde zu legen.
Ansässig im Gewerbegebiet ist bereits die Firma Euroimmun. Diese beabsichtigt eine Erweiterung ihres Betriebes innerhalb des Gewerbegebietes. Auf Grund der geplanten Nutzung soll eine höhere Ausnutzung in Bezug auf die Höhenentwicklung der Bebauung auf den Gewerbegebietsflächen im zentralen Bereich des Gewerbegebietes ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Festsetzungen der bislang rechtskräftigen Bauleitplanung auch weiterhin Gültigkeit besitzen.
Diese Änderung der Planungsziele für einen Teilbereich des Gewerbegebietes Holmer-Berg 2 - Erweiterung berühren aus Sicht der Stadt Dassow nicht die Grundzüge der Planung. Somit wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und von der frühzeitigen Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird bei der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 im vereinfachten Verfahren abgesehen. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Die Stadt Dassow führt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durch, um somit allen Betroffenen die Möglichkeit zur Äußerung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 zu geben.
Das dem Ursprungsbebauungsplan zugrunde liegende Konzept bleibt bestehen. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird als entbehrlich angesehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für einen Teilbereich des Gewerbegebietes Holmer Berg 2 - Erweiterung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Dassow an der Bundesstraße B 105. Der Geltungsbereich wird begrenzt
- im Nordosten und im Südosten durch die "Gewerbestraße",
- im Südwesten durch das Grundstück der Fa. Euroimmun mit Betriebskindergarten,
- im Nordwesten durch die "Werkstraße".
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Zulässigkeit einer höheren maximal zulässigen Gebäudehöhe,
- Zulässigkeit einer größeren maximal zulässigen Geschossfläche
in einem Teilbereich des Gewerbegebietes.
- Die Planänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
- Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow inklusive der zugehörigen Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
- Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu geben.
- Auf die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow wird verzichtet, weil Grundzüge nicht geändert werden und die Abstimmung bereits erfolgt ist.
- Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Dassow nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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