Beschlussvorlage - VO/4/0832/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Kalkhorst hat am 17.09.2013 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 in Klein Schwansee gefasst und für die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

 

Planungsziel der Gemeinde Kalkhorst ist, dass neben den traditionellen Bauformen innerhalb der Ortslage auch Grundstücke für die Neubebauung mit modernen Gebäudetypen und unter Berücksichtigung der ökologischen Bauweise berücksichtigt werden. Hierzu führt die Gemeinde Kalkhorst eine Änderung der Festsetzungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durch. Die Änderungsabsichten berühren die Grundzüge der Planung nicht. Daher wird im Rahmen der 1. Änderung keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet, von einer Umweltprüfung, Umweltbericht einschl. der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange wird abgesehen.

Die 1. Änderung wird aus dem wirksamen Teilflächennutzungsplan entwickelt. Die Flächen sind als Wohnbauflächen dargestellt.

 

Mit Schreiben vom 29.Oktober 2013 wird die Stadt Dassow im Rahmen der Beteiligung gem. § 4(2) BauGB um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Gleichzeitig informiert das Amt Klützer Winkel über die öffentliche Auslegung im Bauamt, Schlossstraße 1 in Klütz während der Dienstzeiten und nach Absprache über die öffnungszeiten hinaus in der Zeit vom 24.10.2013 bis zum 26.11.2013.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur vorgelegten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst in Klein Schwansee keine Anregungen vorzubringen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Loading...