Beschlussvorlage - VO/1/0698/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 (TOP 14.2) betreffend Budget Kulturarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Entscheidung
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03.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf fasste in seiner Sitzung am 08.10.2013 unter TOP 14.2 den Beschluss, weitere Mittel in Höhe von 10 T€ für die Kulturarbeit bereitzustellen. Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch erhöhte Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erfolgen.
Die Gemeinde Selmsdorf hat zum Haushaltsjahr 2013 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Sie ist gehalten, ihre im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Konsolidierungsbemühungen konsequent fortzusetzen. In der Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.06.2013 ist festgelegt, dass sich die Gemeinde nicht vertraglich zu neuen freiwilligen Leistungen verpflichten darf.
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses Selmsdorf zur Bereitstellung eines Budgets für die Kulturarbeit in Höhe von 10 T€ steht dem entgegen und verstößt gegen geltendes Recht.
Der Leitende Verwaltungsbeamte hat rechtswidrigen Beschlüssen beschließender Ausschüsse gemäß §§ 142 Abs. 4, 33 Abs. 3 KV M-V zu widersprechen. Der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Schönberger Land legte fristgemäß Widerspruch gegen den in Rede stehenden Beschluss vom 08.10.2013 ein. Der schriftliche Widerspruch ist mit einer Begründung versehen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Der Haupt- und Finanzausschuss muss nunmehr in seiner nächsten Sitzung über diese Angelegenheit beraten (§ 33 Abs. 3 KV M-V). Gibt er dem Widerspruch nicht statt, hat die Gemeindevertretung über den Widerspruch zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Da der Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den unter TOP 14.2 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 gefassten Beschluss zum Budget Kulturarbeit fristgemäß und schriftlich mit Begründung eingelegt wurde, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dass dieser Widerspruch zulässig ist.
2. Der Haupt-und Finanzausschuss Selmsdorf hebt seinen unter TOP 14.2 gefassten Beschluss vom 08.10.2013 betreffend Budget Kulturarbeit auf. Es werden keine weiteren Mittel für die Kulturarbeit zur Verfügung gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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416,2 kB
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