Beschlussvorlage - VO/1/0720/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe für das Produkt 21502 - Schulkostenbeiträge Regionale Schulen und Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
03.12.2013
| |||
●
Bereit
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt: Für das Schuljahr 2012/2013 mit dem Abrechnungszeitraum des Kalenderjahres 2012 werden die Schullasten für die Schulträger im Amtsgebiet zum ersten Mal nach dem ab 01.01.2012 eingeführten doppischen Haushalt abgerechnet: Zum Teil ergeben sich aus den Berechnungshinweisen des Innenministeriums in Verbindung mit der Schullastenausgleichsverordnung und der neuen Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik folgende betragssteigernde Änderungen:
- die Zahlengrundlage ist der Finanzhaushalt (nicht der Ergebnishaushalt!)
- strikte Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Investitionen für Gebäude; somit fließen komplette Sanierungskosten als Instandhaltungskosten im Jahr der Bezahlung ein
Für das Haushaltsjahr 2013 müssen noch folgende Selmsdorfer Schüler abgerechnet werden:
- 13 x Evangelische Schule Schönberg (ca. 1.700,- €/Schüler -> 22.100,- €)
Die Evangelische Schule Schönberg (Privatschule in Trägerschaft der Diakonie) hat gemäß Schulgesetzt Anspruch auf Höhe der Schullasten, wie an der örtlich zuständigen Schule, hier die Grundschule Selmsdorf, fällig wären.
- 19 x Regionale Schule mit Grundschule Schönberg (ca. 2.000,- €/Schüler -> 38.000,- €)
- 30 x Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf (ca. 1.550,- €Schüler -> 46.500,- €)
- 21 x Regionale Schule mit Grundschule Dassow (ca. 1.400,- €/Schüler -> 29.400,- €)
Gesamt: 136.000,- €
Die Schullastenausgleichszahlungen werden ergebnistechnisch wie folgt abgegrenzt:
-> anteilig 5 Monate für das Haushaltsjahr 2012
-> anteilig 7 Monate für das Haushaltsjahr 2013
Im Finanzhaushalt erfolgt keine Abgrenzung
Verfügbare Haushaltsmittel (Finanzhaushalt 2013): 121.821,30 €
Nicht gedeckte Differenz: 14.178,70 €
Verfügbare Haushaltsmittel (Ergebnishaushalt 2012): 71.112,00 €
Für 5 Monate des Schuljahres 2012/2013: 56.666,67 € (Deckung ist ausreichend
Verfügbare Haushaltsmittel (Ergebnishaushalt 2013): 126.700,- €
Für 7 Monate des Schuljahres 2012/2013: 79.333,33 € (Deckung ist ausreichend)
Die Planungsansätze für den Finanz- und Ergebnishaushalt sind für das jeweilige Haushaltsjahr identisch gewesen:
2012: 106.300,- €
2013: 126.700,- €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Teildeckungen:
2.500,- € aus 11100.0822 – Verwaltungsteuerung (Geschäftsausstattung)
300,- € aus 27200.08224 – Bibliothek (EDV-Ausstattung)
800,-€ aus 27200.0827 – Bibliothek (geringwertige Vermögensgegenstände)
500,- € aus 27200.5238 – Bibliothek (geringwertige Ausrüstungsgegenstände)
500,- € aus 27200.5240 – Bibliothek (weiter Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen)
1.000,- € aus 27200.5248 –Bibliothek (sonstige bezogene Leistungen)
Gesamt: 5.600,- €
Es können im Moment keine weiteren Deckungsvorschläge unterbreitet werden. Es erhöht sich somit das Haushaltsdefizit der Gemeinde um 8.600,- €.
