Beschlussvorlage - VO/1/0728/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In Vorbereitung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 sind gemäß dem Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 frühzeitig vorbereitende Beschlüsse der Vertretungen zu fassen.

Die Dringlichkeit zur frühzeitigen Beratung und Beschlussfassung ergibt sich insbesondere aus den im LKWG M-V festgelegten einzuhaltenden Fristen (z. B.: Übertragung von Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses auf das Amt spätestens am 120. Tag vor der Wahl = 25.01.2014).

Es handelt sich hier zum einen um die Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses auf das Amt Schönberger Land, zum anderen um die Beschlussfassung zur Bildung eines Wahlbereiches im Wahlgebiet der Gemeinde Selmsdorf.

 

 

Aufgabenübertragung

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat mit Beschluss vom 13.12.2007 bis auf Widerruf die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss übertragen.

Nach den Vorschriften des § 9 Abs. 3 LKWG M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) ist eine Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses insgesamt nur auf das Amt möglich (nicht mehr auf den Amtsvorsteher).

Die Gemeindevertretung hat demnach den Beschluss zur Aufgabenübertragung vom 13.12.2007 zu widerrufen und einen erneuten Beschluss zur Aufgabenübertragung auf das Amt Schönberger Land zu fassen.

 

 


 

Wahlbereich

Gemäß § 62 LKWG M-V wird die Wahl der Gemeindevertretung in Wahlbereichen durchgeführt. Über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet die Gemeindevertretung.

Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 Einwohnern können in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 61 Abs. 2 LKWG M-V). Aufgrund der Einwohnerzahl der Gemeinde Selmsdorf ergibt sich hieraus, dass für das Wahlgebiet Selmsdorf, wie auch bei allen vergangenen Wahlen, ein Wahlbereich gebildet wird.
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung Selmsdorf widerruft ihren Beschluss vom 13.12.2007 zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land und der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss.

 

2.              Die Gemeindevertretung Selmsdorf überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Schönberger Land.

 

3.              Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, für das Wahlgebiet der Gemeinde

              Selmsdorf zur Wahl der Gemeindevertretung am 25. Mai 2014 einen Wahlbereich zu

              bilden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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