Beschlussvorlage - VO/3/0337/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Zuweisung von Sonderaufgaben "First Responder" an die Freiwillige Feuerwehr Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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11.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung sicherzustellen. Die Sonderaufgabe „First Responder“ ist keine Pflichtaufgabe nach dem Brandschutzgesetz, so dass für diese Aufgabe kein Unfallversicherungsschutz besteht. Soweit seitens der Stadtvertretung die Freiwillige Feuerwehr mit der Sonderaufgabe „First Responder“ betraut wird, besteht auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord.
Eine Erstattung der Entgeltfortzahlung an private Arbeitgeber durch die HFUK Nord ist in diesen Fällen noch nicht möglich, da in der Regel von den Gemeinden nur ein Zahlungsauftrag für Einsätze nach dem Brandschutzgesetz vorliegt.
