Beschlussvorlage - VO/1/0729/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung der Kommunalwahl am 25. Mai 2014
Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses auf das Amt Schönberger Land
Beschlussfassung zur Bildung eines Wahlbereiches im Wahlgebiet der Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.11.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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11.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In Vorbereitung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 sind gemäß dem Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 frühzeitig vorbereitende Beschlüsse der Vertretungen zu fassen.
Die Dringlichkeit zur frühzeitigen Beratung und Beschlussfassung ergibt sich insbesondere aus den im LKWG M-V festgelegten einzuhaltenden Fristen (z. B.: Übertragung von Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses auf das Amt spätestens am 120. Tag vor der Wahl = 25.01.2014).
Es handelt sich hier zum einen um die Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses auf das Amt Schönberger Land, zum anderen um die Beschlussfassung zur Bildung eines Wahlbereiches im Wahlgebiet der Stadt Dassow.
Aufgabenübertragung
Die Stadtvertretung Dassow hat mit Beschluss vom 19.12.2007 bis auf Widerruf die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss übertragen.
Nach den Vorschriften des § 9 Abs. 3 LKWG M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) ist eine Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses insgesamt nur auf das Amt möglich (nicht mehr auf den Amtsvorsteher).
Die Stadtvertretung hat demnach den Beschluss zur Aufgabenübertragung vom 19.12.2007 zu widerrufen und einen erneuten Beschluss zur Aufgabenübertragung auf das Amt Schönberger Land zu fassen.
Wahlbereich
Gemäß § 62 LKWG M-V wird die Wahl der Stadtvertretung in Wahlbereichen durchgeführt. Über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet die Stadtvertretung.
Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 Einwohnern können in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 61 Abs. 2 LKWG M-V). Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Dassow ergibt sich hieraus, dass für das Wahlgebiet Dassow, wie auch bei allen vergangenen Wahlen, ein Wahlbereich gebildet wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung Dassow widerruft ihren Beschluss vom 19.12.2007 zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land und der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss.
2. Die Stadtvertretung Dassow überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Schönberger Land.
3. Die Stadtvertretung Dassow beschließt, für das Wahlgebiet der Stadt
Dassow zur Wahl der Stadtvertretung am 25. Mai 2014 einen Wahlbereich zu
bilden.
