Beschlussvorlage - VO/3/0336/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Landkreis NWM, Fachaufsicht Brandschutz, hat entschieden, dass die Feuerwehr Selmsdorf bei Einsätzen auf der Autobahn A20 ausrücken soll. Sondersignalanlagen (Heckwarneinrichtung und Blaulichtbalken) für Feuerwehrfahrzeuge sind bei Einsätzen auf der Autobahn gesetzlich vorgeschrieben. Der Wehrführer Herr Zabel hat die Notwendigkeit der Neubeschaffung der Sondersignalanlagen für den ELW und das LF begründet.

 

Der Bürgermeister hatte am 23.10.13 (siehe Anlage) die unverzügliche Ersatzbeschaffung bestätigt. Bei der Angebotsauswertung beliefen sich die Kosten auf 7.844,46 Euro. Bei der Prüfung der finanziellen Mittel musste jedoch festgestellt werden, dass im Deckungskreis 1260 (Brandschutz/Feuerwehr) keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr verfügbar waren. Eine anderweitige Deckung wurde geprüft.

 

Die finanziellen Mittel in der HHST 12600.08214 (digitalen Fahrzeugfunk) in Höhe von 9.500 Euro sind in 2013 noch verfügbar. Die Gemeindevertretung hatte bei der Beschlussfassung zum Haushalt 2013 diese Mittel mit einem Sperrvermerk versehen. Die Kosten für den digitalen Fahrzeugfunk werden in 2013 nicht mehr benötigt. Der Einbau des digitalen Fahrzeugfunks wird voraussichtlich in 2014 erfolgen.

 

Über die Aufhebung des Sperrvermerkes und damit die Freigabe der Haushaltsmittel zur Beschaffung der Sondersignalanlagen für ELW und LF der Feuerwehr Selmsdorf entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Bürgermeister am 14.11.2013 die Eilentscheidung zur Aufhebung des Sperrvermerkes in der HHST 12600.08214 für die Beschaffung der Sondersignalanlagen für den ELW und das LF der Feuerwehr Selmsdorf getroffen.

 

 

 

 

 


 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 14.11.2013 zur Aufhebung des Sperrvermerkes in der HHST 12600.08214 zur Beschaffung der Sondersignalanlagen für den ELW und das LF der Gemeinde Selmsdorf in Höhe von 7.845,00 Euro.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für den digitalen Fahrzeugfunk sind in 2014 erneut einzustellen.


 

 

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Anlagen

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