Beschlussvorlage - VO/4/0840/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 25.04.2013 die Aufstellung der Flächen-nutzungsplan-Fortschreibung beschlossen. Ebenfalls am 25.04.2013 wurde auch der Vorentwurf des Planes gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 17.06. bis zum 18.07.2013 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt.

Der Vorentwurf wurde sowohl mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg als auch mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg intensiv diskutiert. Im Ergebnis dieser Gespräche sowie in Abwägung der Stellungnahmen hat der Entwurf im Vergleich zum Vorentwurf zahlreiche Änderungen erfahren. Diese betreffen insbesondere Bauflächenausweisungen in den Ortsteilen Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz und Hof Selmsdorf. Hier sind deutliche Reduzierungen erfolgt.

Die Flächenausweisungen in der Ortslage Selmsdorf haben nur geringfügige Änderungen erfahren. Die künftige Bauflächenentwicklung soll sich auf den Hauptort konzentrieren. Um gegenüber den Behörden bereits frühzeitig die langfristigen Entwicklungsabsichten zu dokumentieren, wurde auch an der Wohnbauflächenausweisung östlich des Baugebietes "Am Wasserwerk" festgehalten.

 

Die Baufläche der von der IAG bewirtschafteten Deponie wurde weiter differenziert. Hier wurden die Absichten des Deponiebetreibers berücksichtigt, auf einem Teil der Betriebsfläche künftig externe Gewerbebetriebe anzusiedeln.

 

Die Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbegebietsfläche nördlich der Ortslage Lauen führte zu zahlreichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Hier wurden insbesondere naturschutzrechtliche Vorbehalte geäußert. Darüber hinaus wurde der Sorge Ausdruck verliehen, die zusätzliche Gewerbegebietsfläche könnte zu zusätzlichen Lärmimmissionen und verkehrstechnischen Problemen in Lauen führen. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten erfolgt in der Zwischenabwägung.

 

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises erhebt gegen diese Flächenausweisung ebenfalls Bedenken. Der Fachdienst Bauordnung und Planung des Landkreises erhebt keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Flächenausweisung. Der Bereich Wirtschaftsförderung begrüßt die Planung der Gemeinde.

 

Die Gemeinde hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen intensiv auseinandergesetzt. Im Ergebnis wurde nun ein Entwurf erarbeitet, der den unterschiedlichen Stellungnahmen so weit wie möglich unter Beachtung der gemeindlichen Ziele Rechnung trägt. An der strittigen Gewerbegebietsausweisung nördlich von Lauen wird jedoch festgehalten, um weitere gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern und die gegebenen Arrondierungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass mit Datum vom 22.11.2013 ein Lärmgutachten vorliegt, das die Vereinbarkeit der unterschiedlichen Nutzungen bestätigt. Des Weiteren kommt die Gemeinde bei der Prüfung der Frage, ob die Fläche Teil des sog. Grünes Bandes ist, zu gänzlich anderen Ergebnissen.


 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)              Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und               sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnah-              men wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:  s. Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)              Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung sowie der Entwurf der Be-              gründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3)              Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung sowie der Entwurf der Be-              gründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4)              Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

5)              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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