Informationsvorlage - VO/1/0762/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 13. September 2013 ist die neue Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) vom 27. August 2013 in Kraft getreten.

Diese eröffnet insbesondere im Bereich der sitzungs- und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen die Möglichkeit der Anhebung der bisher in den Hauptsatzungen festgesetzten Beträge.

 

Auf Anfrage der Gemeinde Selmsdorf wurde eine Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 27. April 2012 und der Regelungen der neuen Entschädigungsverordnung erstellt, die Gegenüberstellung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Zudem ist eine Hochrechnung für die Gemeinde Selmsdorf für den Fall beigefügt, dass jegliche Höchstbeträge und durch die Entschädigungsverordnung eröffneten Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Der Hochrechnung wurden folgende Daten zu Grunde gelegt:

 

- Gemeindevertretung / Hauptausschuss / Bauausschuss: je 10 Sitzungen pro Jahr,

- Sozialausschuss / Tourismusausschuss: je 8 Sitzungen pro Jahr,

- Rechnungsprüfungsausschuss: 4 Sitzungen pro Jahr,

- Fraktionssitzungen: je 8 Sitzungen pro Jahr.

 

Nähere Ausführungen sind der anliegenden Hochrechnung zu entnehmen.
 

 

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Anlagen

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