Beschlussvorlage - VO/1/0766/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG    M-V) vom 16.12.2010 finden erforderlich werdende Stichwahlen für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zwei Wochen nach der Hauptwahl statt.

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. November 2013 das Erste Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Die Ausfertigung und die Veröffentlichung des Gesetzes stehen noch aus. Es wird damit gerechnet, dass die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Mitte Dezember erfolgt.

Nach dem Ersten Änderungsgesetz können die Gemeindevertretungen erstmalig den Termin der Stichwahl um bis zu zwei Wochen verschieben. Hierfür ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Der Wahltag ist der 25. Mai 2014. Erforderlich werdende Stichwahlen würden am Sonntag, den 08. Juni 2014 (Pfingstsonntag), stattfinden.

Verwaltungsseitig wird daher die Verschiebung des Stichwahltermins auf den 15. Juni 2014 empfohlen. Zur Vereinheitlichung wird allen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schönberger Land diese Empfehlung unterbreitet.
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Veröffentlichung und Ausfertigung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetztes beschließt die Gemeindevertretung Selmsdorf, den Termin für die Stichwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters auf den 15. Juni 2014 festzulegen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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