Beschlussvorlage - VO/2/0358/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 14.03.2013 einen Kontokorrentkredit in Höhe von 1.900.000 € zur Finanzierung der treuhänderischen Erschließung des B-Planes Nr. 16 und Nr. 20 beschlossen. Dieser wurde am 19.03.2013 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg genehmigt. Gemäß Sachstandsbericht Nr. 3, der Kosten- und Finanzierungsschätzung und dem Wirtschaftsplan 2014, ist eine weitere Erhöhung des Kontokorrentkredites um 500.000 € unumgänglich. Das Schreiben der Stadtbau GmbH vom 19.12.2013 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Beschluss ist der URAB des Landkreises NWM erneut zur Genehmigung vorzulegen.
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt zur Durchführung der treuhänderischen Erschließung des B-Planes Nr. 16 „Am Mühlenbruch“ und Nr. 20 „Lebensmittelmarkt Selmsdorf“ die Erhöhung des Kontokorrentkredites Nr. 1303000179 von derzeit 1.900.000 € um 500.000 € auf nunmehr 2.400.000 € bei der Sparkasse Mecklenburg-NW.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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