Beschlussvorlage - VO/1/0767/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Geldspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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30.01.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spende je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.
Geldspende:
Firma: Rapid Data GmbH
Verwendungszweck: 90 Jahre Grundschule Selmsdorf
Betrag: 100,- €
