Beschlussvorlage - VO/1/0767/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spende je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.

 

Geldspende:
Firma: Rapid Data GmbH

Verwendungszweck: 90 Jahre Grundschule Selmsdorf

Betrag: 100,- €


 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die im Sachverhalt aufgeführte Geldspende anzunehmen.


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: - Einnahme im Produkt 21100 - Grundschule


 

 

Loading...