Beschlussvorlage - VO/3/0343/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs.4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 6 Nr. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von1.000,-€.

Da die aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.

 

Geldspende:

Spender : Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

Wert       : 200,- € (ohne MwSt.)

Datum    : 21.10.2013

Zweck    : Baumpflanzung zum Tag des Baumes
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss Selmsdorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Geldspende anzunehmen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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