Beschlussvorlage - VO/3/0343/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Annahme einer Spende durch die Spk-MNW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Klaus-Dieter Bastian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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30.01.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs.4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 6 Nr. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von1.000,-€.
Da die aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.
Geldspende:
Spender : Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Wert : 200,- € (ohne MwSt.)
Datum : 21.10.2013
Zweck : Baumpflanzung zum Tag des Baumes
