Beschlussvorlage - VO/4/0903/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee)
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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29.04.2014
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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14.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan für den nördlichen Teil des Stadtgebietes durch. Es handelt sich um die Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow, insbesondere um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11. Februar 2014 bis zum 11. März 2014 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fanden parallel statt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben, die ebenso behandelt werden, wie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Planverfahren.
Die Stadt Dassow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.
Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.
Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden.
Insbesondere folgende Belange erhielten besondere Aufmerksamkeit im Verfahren:
- Nachweise der SPA-Verträglichkeit,
- Nachweise der FFH-Verträglichkeit unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Kartierungen von 2013 und der vollständigen Bereitstellung der Unterlagen im April 2014,
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit, insbesondere zur fremdenverkehrlichen Entwicklung in Rosenhagen und zu anderen Sachverhalten,
Belange der Entwicklung der Hansestadt Lübeck als Nachbargemeinde.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplanes - Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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13,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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15,1 MB
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