Beschlussvorlage - VO/4/0903/2014-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee)
hier: Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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14.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan - Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow, insbesondere um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) durch. Die Beteiligungsverfahren gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) wurden durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss von der Stadtvertretung zu fassen. Der Flächennutzungsplan - Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) ist dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt den Flächennutzungsplan - Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee).
- Die Begründung inklusive Umweltbericht wird gebilligt.
3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Flächennutzungsplan - Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee) dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
4. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung inklusive Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
