Beschlussvorlage - VO/1/0076/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hat sich die Stadtvertretung Dassow in ihrer ersten Sitzung am 24.06.2014 konstituiert.

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist es geboten, die Hauptsatzung der Stadt anzupassen bzw. zu erneuern. In Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages M-V wurde daher seitens der Verwaltung eine neue Hauptsatzung für die Stadt Dassow entworfen. Es wird hierbei insbesondere darauf hingewiesen, dass am 13.09.2013 die neue Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) in Kraft getreten ist. Diese eröffnet v.a. im Bereich der sitzungs- und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen die Möglichkeit der Anhebung der bisher in der Hauptsatzung festgesetzten Beträge (siehe anliegende Übersicht „Entschädigungen alt/mögliche Änderungen“).

 

In den vorliegenden Entwurf der neuen Hauptsatzung sind folgende Anpassungen bzw. Änderungen eingearbeitet worden:

 

- Änderung des § 6 – Ausschüsse – entsprechend der Beschlussfassung der Stadtvertretung Dassow vom 24.06.2014,

- Anpassung des § 9 – Entschädigung - entsprechend der Regelungen der neuen EntschVO  M-V vom 13. Juli 2011,

- Anpassung des § 10 – öffentliche Bekanntmachungen – an die Vorschriften der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V sowie an die Empfehlung des RPA Dassow vom 20.02.2014.

 

Anpassungen bzw. Änderungen sind rot, z.T. durchgestrichen dargestellt, ergänzende Anmerkungen der Verwaltung zur besseren Verständlichkeit der einzelnen Änderungen sind grün gekennzeichnet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die neue Hauptsatzung der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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