Beschlussvorlage - VO/2/0013/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass von Forderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
28.08.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
11.09.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der unter dem Aktenzeichen 34/00000-23620/001-001 bestehenden Gesamtforderung von 5.792,70 € (Gewerbesteuer 2008) hat die Kanzlei Dr. Kroll & Partner die Einkommensverhältnisse der Schuldnerin dargelegt und darauf hingewiesen, dass im Insolvenzfall der pfändbare Teil des Einkommens für die Dauer von 72 Monaten quotal an sämtliche Gläubiger verteilt wird und die nach den 72 Monaten noch offenen Verbindlichkeiten kraft Gesetzes erlassen werden.
Nach den derzeitigen Einkommensverhältnissen wäre nach Abzug der vorrangigen Gerichtskosten kein pfändbarer Anteil mehr für die Gläubiger vorhanden. Zur Vermeidung der Verbraucherinsolvenz wird der Schuldnerin von einem Dritten ein Betrag von 20.000 € unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, dass dieser nur zweckgebunden im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu verwenden ist.
Mithin unterbreitet die Schuldnerin, vorbehaltlich der Annahme durch sämtliche Gläubiger, folgendes außergerichtliches Angebot:
Gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 10,14 %, folglich 587,64 €, verzichtet die Gemeinde Selmsdorf auf alle weitergehenden Ansprüche und Forderungen aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis und befreit die Schuldnerin von der Restverbindlichkeit in Höhe von 5.205,06 €.
Als Zahlungstermin wird der 30. Juli 2014 benannt. Die Kanzlei wurde vorsorglich darüber informiert, dass aufgrund der Wahlen und erforderlichen konstituierenden Sitzungen eine kurzfristige Beschlussfassung nicht möglich ist. Gemäß Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Forderungen vom 22.10.2009 können Ansprüche über 2.500 € nur von der Gemeindevertretung ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Eine besondere Härte ist insbesondere anzunehmen, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und zu befürchten ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruches zu einer Existenzgefährdung führen würde.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 5 der Satzung über die Niederschlagung, Stundung und den Erlass von Forderungen vom 22.10.09 beschließt die Gemeindevertretung Selmsdorf, die unter dem PK 34/00000-23620 bestehende Forderung teilweise, bis auf einen Teilbetrag von 587,64 €, zu erlassen.
