Beschlussvorlage - VO/4/0007/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt teile des nicht mehr für Betriebszwecke genutzten Wasserwerkes an der Ratzeburger Allee als Wohngebiet zu entwickeln. Bereits 2008 ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt. Nach Investorenauswahl und Entwurfsüberarbeitungen möchte nun die Hansestadt Lübeck das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchführen. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Teile des künftigen Wohngebietes innerhalb des LSG „Wakenitz und Falkenhusen“ liegen, die innerhalb des weiteren Verfahrens parallel aus dem LSG ausgegliedert werden sollen. Dieses gesonderte Verfahren läuft parallel.

 

Die Hansestadt Lübeck führt hiermit die frühzeitige Behördenbeteiligung durch und bittet bis zum 18.07.2014 bzw. 2 Wochen nach Eingang des Schreibens um Hinweise, Anregungen oder Bedenken soweit die Stadt Dassow in ihrem Aufgabenbereich von der Planung berührt wird. Dies bezieht sich auch auf ggf. den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Die genauen Ziele sind den vollständigen Unterlagen im Allris sowie  in Auszügen der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 - St. Jürgen/ Wasserkunst - sowie zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis. Anregungen oder Bedenken auch im Hinblick auf den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung hat die Stadt Dassow nicht vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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