Beschlussvorlage - VO/1/0078/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 01.08.2015 (Schuljahr 2015/16) bis               31.07.2020 (Ende des Schuljahres 2019/20)

 

  1. Inhalte der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04.10.2005 (SEPVO M-V):

Die Schulentwicklungsplanung ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Die Schulentwicklungspläne sind mit den benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Hierbei ist sicherzustellen, dass Kreis- und Stadtgrenzen übergreifende Einzugsbereiche eingerichtet werden, sofern dies für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen Schulangebotes erforderlich ist.

 

  1. Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein bildende Schulen (auszugsweise):
  1. Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.
  2. Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.
  3. An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe.
  4. Regionale Schulen sind mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Schulwegzeiten von 60 Minuten sollen regelmäßig nicht überschritten werden.

 

  1. Schülerzahlen und Prognosen

Im Grundschulbereich lagen die Schülerzahlen in den vergangenen 5 Schuljahren (2010/11 bis 2014/15) zwischen 249 und 277 Schülern. Dies entspricht der Prognose der letzten Schulentwicklungsplanung (2005). Für den jetzigen Planungszeitraum (2015/16 bis 2019/20) wird mit einer gleichbleibenden Schülerzahl  zwischen 244 und 253 Schülern gerechnet. Im Prognosezeitraum (2020/21 bis 2024/25) wird die Gesamtschülerzahl im Grundschulbereich konstant um die 260 Schüler eingeschätzt.

 

Im Regionalschulbereich ist ein weiterer Rückgang der Schülerzahlen im Zeitraum der vergangenen 5 Schuljahre eingetreten. Allerding stieg die Zahl auf einem niedrigeren Niveau von 229 auf 278 Schüler an.

 

Ab dem Schuljahr 2006/07 wurde an den Regionalen Schulen in den Klassenstufen fünf und sechs die schulartenunabhängige Orientierungsstufe eingeführt, sodass erst ab Klassenstufe sieben der Wechsel zu weiterführenden Schulen erfolgt.

Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der Schülerströme mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 zu rechnen.

Tatsächlich sind jedoch in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 im Mittel 43 % der Schüler der Klassenstufe vier an andere Schulen gewechselt. Dennoch hat sich die Wechselquote gegenüber der letzten Planung (61,25 %) verringert. Ursächlich hierfür könnte die freie Schulwahl ab der Klassenstufe 5 innerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern sein. Durchschnittlich haben 30 Schüler aus anderen Schuleinzugsbereichen pro Schuljahr den Regionalschulteil besucht.

Für den jetzigen Planungszeitraum wird weiterhin mit der vorgegebenen Wechselquote von 33 % gerechnet, da das Angebot der Ganztagsschule weiterhin zur Attraktivität des Schulstandortes beitragen wird.

Im Planungszeitraum (2015/16 bis 2019/20) wird die Schülerzahl konstant zwischen 286 und 302 Schülern gehalten werden können. Für den Prognosezeitraum wird ebenfalls mit einer relativ konstanten Schülerzahl zwischen 289 und 298 gerechnet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

I.              Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2015 – 31.07.2020

  sowie im Prognosezeitraum 01.08.2020 – 31.07.2025

 

a)      Klassenstufen 1 – 4

Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 244 und 253 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Dreizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.

Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl durchgängig bei 260 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird eine Dreizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Mindestschülerzahl für den Erhalt der Schulart Grundschule wird erreicht. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.

 

b)      Klassenstufen 5 bis 10

Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.

In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 286 und 302 Schülern. Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufe 5 die geforderte Mindestschülerzahl und darüber hinaus eine Zwei- bis Dreizügigkeit  nachgewiesen werden.

Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 287 und 298 Schülern. Im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit bis Dreizügigkeit nachgewiesen werden.

Somit ist die Schulart Regionale Schule gesichert.

 

 

  1.                             Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 4 ist Bestandteil des Beschlusses)

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen für beide Schulstandorte haben sich nach Fertigstellung des Schulneubaus in Wahrsow erheblich verbessert. Ebenfalls für den Schulteil in Wahrsow konnte der Bau einer Sporthalle realisiert werden.

 

 

III.                 Einzugsbereich

Für die Regionale Schule mit Grundschule gilt entsprechend der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 28.01.2014 folgender Einzugsbereich:

 

Lüdersdorf, Boitin-Resdorf, Duvennest, Groß Neuleben, Herrnburg, Klein Neuleben, Palingen, Schattin und Wahrsow.

 

Unter Berücksichtigung der Wechselquote der Schüler nach der Orientierungsstufe an andere Schulen sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert werden. Für eine effektive innere Schulorganisation ist bei Umsetzung des Konzeptes der Ganztagsschule in teilweise gebundener Form weiterhin die Zweizügigkeit im Regionalschulbereich anzustreben.

 

 

 

 

 

 

IV.                Künftige Schulstruktur:

Regionale Schule mit Grundschule

 

              Die Gemeinde Lüdersdorf ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die weitere               Entwicklung der Gemeinde Lüdersdorf ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten               Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren               Wohngebietsflächen sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbe- und Industriebetriebe muss auch im               Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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