Beschlussvorlage - VO/1/0088/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung (KV M-V) i.V.m. § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 16.01.2013 kann die Gemeindevertretung die Bildung weiterer, auch zeitweiliger Ausschüsse beschließen.

(Für den Fall, dass die Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf der neuen Hauptsatzung beschließt, bestünde die Möglichkeit der Bildung weiterer, auch zeitweiliger Ausschüsse weiterhin  - s. § 6 Abs. 3 des Hauptsatzungsentwurfs).

 

Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel wies bereits in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Lüdersdorf am 24.06.2014 auf die geplante Bildung eines zeitweiligen Feuerwehrausschusses hin.

Der Amtsverwaltung liegt inzwischen ein entsprechender Antrag der BfL-Fraktion vom 13.08.2014 zur Bildung eines Feuerwehrausschusses vor. Dem Feuerwehrausschuss sollen danach insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen werden: Erarbeitung einer Prioritätenliste und Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans.

 

Die Gemeindevertretung hat nunmehr über die Bildung des zeitweiligen Feuerwehrausschusses zu beschließen und, sofern der Bildung dieses Ausschusses zugestimmt wird, die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Zudem ist für die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung erforderlich (Regelung zu Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben).

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt gem. § 36 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung der Gemeinde Lüdersdorf nach Haré-Niemeyer.

Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim. Ferner kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung eines zeitweiligen Feuerwehrausschusses zur Begleitung der Umsetzung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes.

Der zeitweilige Feuerwehrausschuss setzt sich aus ___ Mitgliedern zusammen. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch weitere sachkundige Einwohner in den Ausschuss berufen werden.

Durch die Fraktionen und Zählgemeinschaften ist für den Fall der Verhinderung der Mitglieder des Feuerwehrausschusses jeweils ein Stellvertreter zu benennen.

 

b) Die Festlegungen der Gemeindevertretung zu a) sind unter entsprechender Hauptsatzungsregelung in den Paragraphen „beratende Ausschüsse“ der  neuen Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf aufzunehmen

 

c) Die Gemeindevertretung wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen bzw. sachkundige Einwohner/innen in den zeitweiligen Feuerwehrausschuss:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen des Feuerwehrausschusses

 

 

 

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Anlagen

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