Beschlussvorlage - VO/4/0014/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schönberg hat am 08.05.2014 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beschlossen. Im Satzungsgebiet werden Flächen zur Klarstellung sowie zur Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ausgewiesen. Innerhalb der Ergänzungsfläche sollen maximal drei Wohngebäude errichtet werden. Die vorhandenen Linden der Baumreihe parallel zur Rudolf-Hartmann-Straße sind dauerhaft zu erhalten. Zur Realisierung der Bebauung sind umfangreiche Bodenauffüllungen zur Geländemodellierung erforderlich. Die Satzung enthält dazu entsprechende Festsetzungen.

 

Ausgleichsmaßnahmen erfolgen durch die Anpflanzung einer Hecke sowie von Einzelbäumen innerhalb der Ergänzungsfläche. Weitere Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des Satzungsgebietes auf einem städtischen Wegeflurstück festgesetzt (Flurstück 63, Flur 2, Gemarkung Malzow). Dabei handelt es sich um den Verbindungsweg zwischen Dassower Straße und der Ortslage Malzow. Hier soll eine lückige Strauch- und Baumreihe mit heimischen Gehölzen geschlossen und damit das Landschaftsbild aufgewertet werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist zwischen der Stadt Schönberg und dem Eigentümer der Ergänzungsflächen vertraglich zu regeln.

 

Das Satzungsgebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Geplante Bauvorhaben innerhalb des gesamten Satzungsbereiches bedürfen einer Baugenehmigung des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lage des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:

 

Geltungsbereich

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg im westlichen Bereich der Rudolf-Hartmann-Straße und den Entwurf der Begründung dazu.

 

  1. Der Entwurf der Satzung ist öffentlich auszulegen, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben.

 

3.    Der Beschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Schönberg ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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