Beschlussvorlage - VO/1/0067/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 24.06.2014 lehnte die Stadtvertretung Dassow die seitens der Amtsverwaltung empfohlene Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses auf Amtsebene ab.

Zudem fasste die Stadtvertretung in ihrer konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 einen Beschluss zur Änderung des Paragraphen 6 der Hauptsatzung der Stadt Dassow.

 

Gemäß der neuen Hauptsatzungsregelung des § 6 Abs. 5 wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser besteht aus 3 Mitgliedern (mindestens 2 Stadtvertreter und höchstens 1 sachkundiger Einwohner), die nunmehr zu wählen sind.

Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach d’Hondt.

 

Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Stadtvertreters geheim.

 

Ferner kann sich die Stadtvertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung wählt nachstehende Stadtvertreter/innen bzw. sachkundige Einwohner/innen in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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