Beschlussvorlage - VO/3/0011/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Dassow am 18. Juli 2014 wurden der Kamerad Daniel Selzer zum Gemeindewehrführer und der Kamerad Peter Müller zum stellvertretenden Gemeindeswehrführer gewählt.

 

Nach § 4 der Verordnung über die Laufbahn, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung – FwLaufbDgrAusbVO M-V) vom 27. August 2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2009, werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen. Der Kamerad Daniel Selzer erhält den Dienstgrad „Hauptbrandmeister“ (HBM).)

Der Kamerad Peter Müller erhält den Dienstgrad „Brandmeister“ (BM), nach abgeschlossener Ausbildung erhält der Kamerad den Dienstgrad „Oberbrandmeister“ (OBM).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow stimmt der Wahl des Kameraden Daniel Selzer zum Gemeindeführer der Gemeindefeuerwehr Dassow und des Kameraden Peter Müller zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Dassow für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) zu und ernennt Sie zu Ehrenbeamten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Dassow ist die Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer und stellvertretenden Gemeindewehrführers eingestellt.

 

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Anlagen

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