Beschlussvorlage - VO/6/0005/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Dassow hat 2013/2014 einen zweckgebundenen Instandhaltungszuschuss an die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) für die stadteigenen Wohnungen gewährt.

Der Zuschuss beläuft sich auf:

  • Beschluss der Stadtvertretung vom 06.11.2013                            über                               27.000,00 €
  • Beschluss der Stadtvertretung vom 05.03.2014                            über                            122.550,00 €

 

Der gewährte Zuschuss ist nach Beschluss der Stadtvertretung zweckgebunden für Instandhaltungsmaßnahmen an folgenden Gebäuden vorgesehen:

  • Lübecker Straße 51 (Heizung)
  • H.- Litzendorf-Straße 27 – 31 (Fassade)
  • Ulmenweg 14 - 17 (Fassade)

:

Die Arbeiten sind im Wesentlichen abgeschlossen. Nach Mitteilung der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH sind an Hand der fast vollständig vorliegenden Schlussrechnungen die Gesamtkosten dieser v. g. Maßnahmen mit ca. 133.750,00 € zu beziffern.

Damit sind unverbrauchte Mittel von ca. 15.800,00 € vorhanden.

 

Die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH erhielt Straßenausbaubeiträge für zwei Häuser in der H.-Litzendorf-Straße und für zwei Häuser im Ulmenweg, in Höhe von 32.274,85 €. Die Gesellschaft ist finanziell nicht in der Lage diese Beträge aus eigener Kraft zu zahlen.

Die Verwendung der bisher unverbrauchten Zuschussmittel für die Begleichung der Straßenausbaubeiträge führt zu keiner zusätzlichen Belastung des Haushaltes der Stadt Dassow.

 

Diese Thematik wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 03.09.2014 beraten.

Der Aufsichtsrat hat einer Verwendung der unverbrauchten Zuschussmittel zu Begleichung der Straßenausbaubeiträge unter dem Vorbehalt, dass Niederschlagungs- bzw. Erlassverhandlungen mit dem Amt und der Stadt geführt werden.

Dieses Gespräch fand am 01.10.2014 im Amt Schönberger Land statt.

Im Ergebnis dieser Verhandlungen wurde eine Stundung für den hälftigen Betrag der  Straßenausbaubeiträge zugestimmt.

In den Gesprächen wurde noch kein Betrag benannt, welcher maximal jährlich von der Gesellschaft zahlbar ist.

Bei einer Laufzeit von 15 Jahren, sind jährlich 1.000,00 € von der GGD aufzubringen.

Bei einer höheren Zahlung verringert sich entsprechend die Laufzeit der Stundung

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt

 

1.               den Verwendungszweck der Zuwendungsbescheide von 19.11.2013 und 24./27.03.2014               dahingehend zu erweitern, dass auch die vorliegenden Bescheide für die               Straßenausbaubeiträge für die H. – Litzendorf - Straße 27-31 und den Ulmenweg 14 – 17               davon erfasst sind.

 

2.               einer Stundung der verbleibenden Straßenausbaubeiträge über einen Zeitraum von

              höchsten 15 Jahren zuzustimmen

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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