Beschlussvorlage - VO/4/0704/2013-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Harkensee an der Dassower Straße
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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09.10.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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14.10.2014
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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28.10.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 als beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen ist gemäß Abwägungsprotokoll erfolgt; der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.
Die Satzungsunterlagen und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss notwendig. Der Satzungsbeschluss ist von der Stadtvertretung zu fassen.
Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die Genehmigung des Bebauungsplanes.
Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bedarf der Bebauungsplan der Genehmigung, da ein wirksamer Flächennutzungsplan nicht besteht. Unter dem Aspekt, dass der Flächennutzungsplan (Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee)) im September 2014 der Genehmigungsbehörde vorgelegt wurde, besteht alternativ die Möglichkeit, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes nach Genehmigung und Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt, ist von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), sowie i.V.m. § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 29, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 ist dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Alternativ kann die ortsübliche Bekanntmachung der Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 29 nach Genehmigung und Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow (Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee)) vorgenommen werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
4. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbei zu führen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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888,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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972,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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38,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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992,5 kB
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