Beschlussvorlage - VO/4/0041/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst stellt den o.g. Bebauungsplan auf und hat am 21.8.2014 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Eine frühzeitige Behördenbeteiligung hat beim Landkreis am 17.06.2014 stattgefunden.

 

Das Bauleitverfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Die Gemeinde beabsichtigt nach dem Erwerb des ehemaligen Gutshofes und  der Anlage des Miniaturenparks, den Park zu erweitern und als touristische Infrastruktur auszubauen. Die Bezeichnung „MInimarer“ deutet auf eine maritime Nutzung hin, dient als zusätzliches Angebot für Gäste und soll als saisonverlängernde Maßnahme dienen.

 

Die Stadt Dassow wird hiermit von der Gemeinde Kalkhorst als Nachbargemeinde beteiligt und um Abgabe einer  Stellungnahme bis zum 08.10.2014 gebeten.

 

Auszüge der Planunterlagen sind der versandten Vorlage beigefügt. Die vollständig übermittelten Planunterlagen sind der Vorlage als Anlage über das Amtsinformationssystem beigefügt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Minimare“ der Gemeinde Kalkhorst weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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