Beschlussvorlage - VO/4/0042/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stepenitztal stellt die oben genannte Ergänzungssatzung auf.

Das Verfahren zur Erstellung der Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Roxin wurde durch Beschlussfassung der ehemaligen Gemeinde Mallentin am 14.04.14 begonnen.

 

Die Entwurfsunterlagen bestehend aus Plan, inhaltlichen Festsetzungen und Begründung, beziehen sich noch auf die Gemeinde Mallentin.

 

Im weiteren Verfahren wird die Benennung der Gemeinde Mallentin durch die Gemeinde Stepenitztal ergänzt bzw. ersetzt.

 

Der Entwurf wird von der Gemeinde Stepenitztal  vom 08.09.14 bis zum 08.10.14 öffentlich in der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Bauamt, Rathausplatz 1, Haus 2, 1.Obergeschoss, 23936 Grevesmühlen ausgelegt und liegt während der Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Grund und Inhalt der Aufstellung der Satzung ist die ergänzende Bebauung eines Grundstücks in Arrondierung vorhandener Bebauung.

 

Die Gemeinde Mallentin beabsichtigt für die Ortslage Roxin die planungsrechtliche Vorbereitung für ein Wohngebäude zuzüglich Nebengebäude. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, Anwohner unter Würdigung der Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes sowie unter Berücksichtigung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung anzusiedeln.

 

Die Gemeinde Stepenitztal bittet parallel um die Stellungnahme der Stadt Dassow.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur Aufstellung der Ergänzungssatzung der Gemeinde Stepenitztal weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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