Beschlussvorlage - VO/2/0016/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Satzungsänderungsvorlage werden die Erhöhungen der Ermächtigungswertgrenzen und somit die Erweiterung der Handlungsvollmachten zur Diskussion gestellt. Um hier eine einheitliche Abwicklung zu erlangen, wird die Anpassung des Handlungsrahmens an die Sätze der Satzungen Dassow, Schönberg und Selmsdorf empfohlen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassung der Handlungswertgrenzen wie folgt:

 

Ansprüche können gestundet werden:

 

-          von  der Kämmerin in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten bis 500 Euro

-          vom  Bürgermeister ab 501 € bis 12.500 €

-          von der Gemeindevertretung nach Empfehlung des Finanzausschusses über 12.500 €

 

Ansprüche können niedergeschlagen werden:

 

-          von der Kämmerin in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten bis 500 €

-          vom Bürgermeister ab 501 € bis 12.500 €

-          von der Gemeindevertretung nach Empfehlung des Finanzausschusses über 12.500 €

 

-          Die Grenzen für den Erlass von Ansprüchen bleiben unverändert bestehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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