Beschlussvorlage - VO/3/0041/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Feuerwehr Boitin-Restorf wurde eine Spende durch Herrn Marek Czosnek in Höhe von 150,-- € geleistet.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden grundsätzlich die Gemeinde-vertretung zu entscheiden. Sie kann in der Hauptsatzung festlegen, dass die Annahme von Beträgen von 100 bis höchstens 1.000 Euro auf den Hauptausschuss übertragen wird.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf könnte im vorstehenden Fall der Hauptausschuss über die Annahme der Spende entscheiden. Um zeitnah die Spenden-bescheinigung zu erstellen ist auch eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen

 

 

 

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Anlagen

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