Beschlussvorlage - VO/2/0027/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss zur 4. Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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27.01.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so hat die Gemeindevertretung gemäß § 43 III KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Darin ist der Zeitraum zu benennen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es sind ferner Maßnahmen darzustellen, durch die der Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfes vermieden wird.
Die Gemeindevertretung hat erstmals in der Sitzung vom 25.01.2011 ein Haushaltssicherungskonzept aufgrund eines ausgewiesenen Fehlbedarfes beschlossen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt mit 26 % unter dem durchschnittlich gewogenen Hebesatz für kreisangehörige Gemeinde.
Hinweis:
Die Gewerbesteuerumlage bleibt bei einer Aufkommenserhöhung durch Anpassung des Hebesatzes in etwa gleich. Eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer führt nach der Unternehmenssteuerreform 2008 nur bei Kapitalgesellschaften zu steuerlichen Mehrbelastungen. Personenunternehmen – und die überwiegende Mehrheit der gemeindlichen Gewerbesteuerzahler sind Personenunternehmen – werden durch die Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag steuerlich entlastet. Insoweit werden mit der Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer drei Ziele erreicht: die Personenunternehmen werden entlastet, der Standort wird gestärkt und gleichzeitig wird das kommunale Steueraufkommen erhöht.
| Grundsteuer A (v.H.) | Grundsteuer B (v.H.) | Gewerbesteuer (v.H.) |
Hebesatz der Gemeinde | 250 | 360 | 350 |
Landesdurchschnittlicher Hebesatz für kreisangehörige Gemeinden 2015 | 276
Differenz zu 276 % ca. 3500 € | 350 | 318 |
Es sind - um den Haushaltsausgleich aufgrund steigender Belastungen (für Unterhaltung und Bewirtschaftung) auch in den kommenden Jahren zu sichern - Maßnahmen erforderlich, die zu einer Erhöhung der laufenden Erträge/Einzahlungen oder zu einer Senkung der laufenden Aufwendungen/Auszahlungen führen. Die Realsteuerhebesätze wurden bereits erhöht, lediglich der Hebesatz Grundsteuer A liegt unter Landesdurchschnitt.