Beschlussvorlage - VO/3/0043/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Freiwilligen  Feuerwehr Harkensee wurde ein Grill mit Edelstahlrost übergeben.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €.

Da die in der beigefügten Anlage aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen sodass die Stadtvertretung über die Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende entscheidet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende für die Freiwillige Feuerwehr Harkensee anzunehmen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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