Beschlussvorlage - VO/3/0047/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Klaus-Dieter Bastian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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03.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine Entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden.
Laut § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1,- bis 1.000,- €.
Da die aufgeführte Spende 474,81 € beträgt, kann der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende treffen.
Sachspende:
Spender: Garten und Landschaftsbau H.-J. Wilken
Wert: 471,81 €
Datum: 27.01.2105.
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