Beschlussvorlage - VO/3/0047/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine Entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden.

Laut § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1,- bis 1.000,- €.

Da die aufgeführte Spende 474,81 € beträgt, kann der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende treffen.

 

Sachspende:

Spender: Garten und Landschaftsbau H.-J. Wilken

Wert:                             471,81 €

Datum:               27.01.2105.

Brunnenreinigung vor dem Kochschen Haus

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Firma Garten und Landschaftsbau H.-J. Wilken im Wert von 474.81 € anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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