Beschlussvorlage - VO/3/0050/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs.4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine Entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden.

Laut § 4 Abs.4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 100,- bis 1.000,-€

Da die aufgeführte Spende 200,-€ beträgt, kann nur die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

Sachspende:

Spender:               Spk Mecklenburg-Nordwest

Wert:                            200,-€ 

Datum:              28.11.2014

Pflanzen eines Baumes zum Tag des Baumes

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Spk Mecklenburg-Nordwest im Wert von 200,-€ anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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