Beschlussvorlage - VO/4/0092/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lüdersdorf stellt den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ mit dem Ziel der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes auf. Der Bebauungsplan ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Lüdersdorf „Beherbergungs- und Tagungsbetrieb mit Wellnessanlage“ für den Ortsteil Herrnburg wurde nicht beendet. Das Planungsziel besteht nunmehr in der Ausweisung einer Wohnbaufläche (W).

 

Der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird für den in der Anlage dargestellten Bereich gefasst. Der Änderungsbereich geht im südlichen Teil über die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 17 hinaus. Das Entwicklungsziel besteht auch in diesem Bereich in der Festsetzung einer Wohnbaufläche. Hierbei sind die Belange des Verkehrslärms der Bahnstrecke Lübeck-Bad Kleinen in einem zukünftig nachgelagerten Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

Die Planungsziele des Bebauungsplanes und der angrenzenden Fläche sind in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes darzustellen. Dies bedeutet, dass anstelle der Aufforstungsfläche und der Flächen für Bahnanlagen eine Wohnbaufläche (W) dargestellt wird. Die Waldersatzflächen wurden bereits auf anderen Flächen, in der Gemarkung Wendelsdorf, Flur 1, Flurstück 125/1 - 6 in Abstimmung mit dem Forstamt Schönberg realisiert. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Vorentwurf soll für die Beteiligungsverfahren genutzt werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“.

 

  1. Der Geltungsbereich der 3. Änderung befindet sich nordöstlich des Einkaufszentrums und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:              durch Flächen für Wald,

im Osten:              durch einen bepflanzten Graben,

im Süden:              durch das Einkaufszentrum und die Bahnstecke Lübeck-Bad Kleinen,

im Westen:              durch Anlagen für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Ausweisung von Wohnbauflächen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen sind im Amt Schönberger-Land erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...