Beschlussvorlage - VO/3/0054/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Baumgutachten liegt allen vor, der Sachverhalt ist hinreichend bekannt.

Inzwischen liegt die Fällgenehmigung des Landkreises für 27 Robinien vor.

Die Ersatzpflanzungen sind bis zum 31.12.2015 zu realisieren.

Der Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 3 „Krüzkamp“ sieht unter Punkt 2 Pflanzgebote, 2.1 Anpflanzungen von Bäumen vor:“ Alle die  Erschließungsstraße begleitenden Baumpflanzungen werden mit Quercuspatrea (Traubeneiche) in der Qualität H 3xv 16-18 ausgeführt“

Die Traubeneiche ist für ein Wohngebiet ungeeignet- siehe anliegenden Stellungnahme des Sachverständigenbüros. Es wird die Mehlbeere, wie bereits im Gebiet vorhanden, daher empfohlen.

Die Gemeinde hat für die Ersatzpflanzungen keine finanziellen Mittel im HH 2015 bereitgestellt.

Weiterhin ist über die noch verbliebenen 58 Robinien zu entscheiden. Der Landkreis erwartet eine Stellungnahme der Gemeinde. Auch diese Thematik wurde im Bauausschuss umfänglich unter Einbeziehung des Sachverständigenbüros erörtert.

Der Finanzausschuss und  der Bauausschuss haben sich insgesamt  mit der Thematik seit längerem befasst.

Der Bauausschuss empfiehlt den nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Überarbeitung des Sachverständigengutachten bezüglich der Gefährdung

durch die übrigen 58 mit dem Ziel die Fällgenehmigung zu erreichen mit dem Ausgleich 1:1.

2. Unter Abänderung des  Grünordnungsplanes zum B-Plan Nr. 3 „Krüzkamp“ wird unter 2.1 für  alle die Erschließungsstraße begleitenden Baumpflanzungen die Mehlbeere  festgesetzt und die Ersatzpflanzung für alle betroffenen Bäume mit der Mehlbeere ausgeführt.

3 .Die finanziellen Mittel für die Fällungen und die Ersatzpflanzungen werden durch die Gemeinde bereitgestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

100 000 € als außerplanmäßige Ausgabe zum Haushalt

 

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Anlagen

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