Beschlussvorlage - VO/1/0145/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassungen zur Aufgabenübertragung der örtl. Rechnungsprüfung und Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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05.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschloss am 04.12.2014 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land.
Nach der 2. Hauptsatzungsänderung sollte gemäß § 136 Abs. 3 KV M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) ein gemeinsamer Rechnungsprüfungsausschuss für das Amt Schönberger Land und die amtsangehörigen Städte und Gemeinden gebildet werden.
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet im Rahmen des Anzeigeverfahrens Folgendes: Nach § 36 Abs. 2 S. 5 KV M-V und § 136 Abs. 3 KV M-V ist in jedem Amt und in jeder Gemeinde ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Amtsangehörige Gemeinden können nach § 36 Abs. 2 S. 6 KV M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 KPG M-V den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes in Anspruch nehmen bzw. sich dessen bedienen. Das heißt, die amtsangehörigen Gemeinden können auf die Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses verzichten und die Prüfungsaufgabe auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen.
Die Regelungen der KV M-V sehen allerdings nicht die Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden vor, hierfür wäre eine gesonderte Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport M-V erforderlich. Diese liegt dem Amt Schönberger Land nicht vor.
Die Stadtvertretung Schönberg beschloss in ihrer Sitzung am 28.08.2014 unter TOP 12 „die Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses unter entsprechender Hauptsatzungsregelung“. In der Sitzung der Stadtvertretung am 11.12.2014 erfolgte die Beschlussfassung zur neuen Hauptsatzung der Stadt Schönberg. In § 13 Abs. 5 der neuen Hauptsatzung heißt es: „Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen.“
Zur Wahrung der o.a. rechtlichen Bestimmungen der Kommunalverfassung sowie zur Schaffung von Rechtssicherheit und -klarheit sind durch die Stadtvertretung nunmehr folgende Beschlüsse zu fassen:
1.) Aufhebung des am 28.08.2014 unter TOP 12 gefassten Beschlusses zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses unter entsprechender Hauptsatzungsregelung,
2.) Beschluss zur Aufgabenübertragung der örtlichen Rechnungsprüfung auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes,
3.) Beschluss zur entsprechenden Änderung der Hauptsatzung (wie in der Anlage dargestellt).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufhebung des am 28.08.2014 unter TOP 12 gefassten Beschlusses zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses unter entsprechender Hauptsatzungsregelung.
UND
2.) Die Stadtvertretung Schönberg beschließt gemäß § 36 Abs. 2 S. 6 KV M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 KPG M-V die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land.
UND
3.) Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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