Beschlussvorlage - VO/3/0046/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende

die Stadtvertretung oder der Hauptausschuss zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung

ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg

ist der Hauptausschuss ermächtigt, Entscheidungen für Beträge bis 1.000,-- € zu treffen,

ab 1.001,-- € entscheidet die Stadtvertretung.

 

Spender ist die Firma Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken, Straße der Technik 17,

23923 Schönberg. Firma Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken führte im Zeitraum

01.01.2014 – 31.12.2014 die Spielplatzkontrollen auf den Spielplätzen Lübecker Straße (2 mal wöchentlich) sowie Arno-Esch-Straße (1 mal wöchentlich) durch.

Wert der Sachspende: 2.444,26 €

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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